Sub-Category:
Political Sciences
Date Published:
September 26, 2013
Abstract:
In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, anstelle der Rechtsprechung die Justiz als kontrollierende dritte Gewalt ins Deutsche Grundgesetz einzuführen. Volksvertretungsorgane für die kontrollierende Gewalt sind die Kontrollräte, deren Mitglieder auf jeder Verwaltungsebene nach direktdemokratischen Regeln von unten nach oben gewählt werden. Um die Einführung der kontrollierenden Gewalt ins Deutsche Grundgesetz in Grundzügen darstellen zu können, werden Artikel 1, 15, 20, 50, 51, 52, 53, 79 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland umformuliert und kommentiert.
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